Last- Minute- Ausbildungs­börse

Bieten Sie offene Ausbildungsstellen oder Studiengänge in Ihrem Unternehmen an? Dann sind Sie bei unserer Last-Minute-Ausbildungsbörse genau richtig! Präsentieren Sie Ihre Angebote und nutzen Sie die Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hier können Sie Ihre offenen Stellen schnell und unkompliziert eintragen, um potenzielle Kandidat/-innen anzusprechen.

An der Ausbildungsmesse am 01. und 02. Juni 2023 in der Stadthalle Rheine möchten wir teilnehmen.

Waren Sie schon einmal Aussteller*in auf der Ausbildungsmesse Rheine *

Welche Ausbildungsberufe/Studienangebote präsentieren Sie auf der Ausbildungsmesse?

Weitere Ausbildungsberufe

Benötigen Sie Tische oder Stühle für Ihren Messestand?
Bitte nennen Sie uns jeweils die genaue Anzahl.

Wichtig:
Bis zum 19. Mai sind Änderungen der Anzahl der Tische und Stühle kostenfrei möglich. Bestellungen und Änderungen (auch Abbestellungen der gewünschten Tische und Stühle) ab dem 22. Mai werden aufgrund des höheren Aufwands pauschal mit 50 Euro zusätzlich berechnet.

(wie z.B. Starkstromanschluss, schwere Gegenstände, Standhöhe, Notwendigkeit eines besonderen Standplatzes in der Halle usw.)

Kommt für Sie ein Messestand im Außengelände (NICHT Halle) infrage? *

Informationen und Preise

Freies WLAN Rheine vorhanden. Keine hohe Bandbreite!

Die Ausbildungsmesse wird vom Veranstalter in zahlreichen Print- und Onlinemedien beworben.

Alle Details des Fragebogens werden auf der Homepage www.ausbildungsmesse-rheine.de als elektronisches Ausstellerverzeichnis (PDF-download) erfasst.

Messepreise Ausbildungsmesse 2023 (zzgl. gesetzliche MwSt.)

Messestände

Standard-Messestand (in der Größe von max. 10 qm. Nicht 5x2 Meter!)

Darin enthalten:

  • Homepageeintrag mit Unternehmensprofil
  • Leistung als Basiseintrag in der Messezeitung
  • Veranstaltungsflyer/Messeplakate
Messestand für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter/innen

Darin enthalten:

  • Ausstattung wie Standard-Messestand

Sollten Sie zusätzliche Fläche für Ihren Messestand benötigen, sprechen Sie uns bitte an!

Die Übersendung des Fragebogens ist ein unverbindliches Angebot. Erst mit der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter entsteht ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Aussteller-Firma/Institution, an den der Aussteller bis zur Durchführung rechtlich gebunden ist. Sollte die dann geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW die Durchführung der Messe untersagen, kann die Messe ohne Wahrung einer Frist durch den Veranstalter abgesagt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die dem Aussteller im Vorfeld der Messe entstanden sind. Der Aussteller hat das Recht seine Teilnahme bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei abzusagen. Danach wird bei einer Absage für die Messeteilnahme die gesamte Messegebühr fällig. Sollte der Veranstalter aus Gründen der höheren Gewalt (z. B. aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW) die Veranstaltung absagen, verkürzen oder verlegen, so erwachsen dem Aussteller dadurch keine Rücktritts- und Schadensersatzrechte. Die Ausstellunghalle (Stadthalle Rheine) wird nach Ende der Öffnungszeit für Besucher abgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, für Verletzungen von Personen oder bei Sachbeschädigungen beim Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung. Haftungsausschluss besteht auch für Fehler in den Printpublikationen. Für entstandene Schäden am Veranstaltungsort und Equipment haftet der Aussteller nach den gesetzlichen Vorschriften.