Sollten Sie zusätzliche Fläche für Ihren Messestand benötigen, sprechen Sie uns bitte an!
Die Übersendung des Fragebogens ist ein unverbindliches Angebot. Erst mit der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter entsteht ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Aussteller-Firma/Institution, an den der Aussteller bis zur Durchführung rechtlich gebunden ist. Sollte die dann geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW die Durchführung der Messe untersagen, kann die Messe ohne Wahrung einer Frist durch den Veranstalter abgesagt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die dem Aussteller im Vorfeld der Messe entstanden sind. Der Aussteller hat das Recht seine Teilnahme bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei abzusagen. Danach wird bei einer Absage für die Messeteilnahme die gesamte Messegebühr fällig. Sollte der Veranstalter aus Gründen der höheren Gewalt (z. B. aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW) die Veranstaltung absagen, verkürzen oder verlegen, so erwachsen dem Aussteller dadurch keine Rücktritts- und Schadensersatzrechte. Die Ausstellunghalle (Stadthalle Rheine) wird nach Ende der Öffnungszeit für Besucher abgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, für Verletzungen von Personen oder bei Sachbeschädigungen beim Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung. Haftungsausschluss besteht auch für Fehler in den Printpublikationen. Für entstandene Schäden am Veranstaltungsort und Equipment haftet der Aussteller nach den gesetzlichen Vorschriften.