Zukunft Innenstadt
Förderprogramm
„Verfügungsfonds Anmietung“
Immobilieneigentümer/-in
Sie sind Eigentümer/-in von Immobilien mit Ladenlokalen im Kernbereich der Rheiner Innenstadt und möchten etwas gegen Leerstand in Ihrer Immobilie unternehmen? Dabei sind Sie bereit, auf 30 % Ihrer Altmiete zu verzichten und an die Stadt Rheine zu vermieten? Dann können Sie vom Verfügungsfonds Anmietung (2024 – 2027) profitieren. Für Ladenlokale, die bereits in den vergangenen Jahren über das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ angemietet worden sind, ist eine Weiterförderung über das neue Landesprogramm nicht möglich.
Miet-Interessent/-in bzw. Gründer/-in
Sie sind Mietinteressent/-in, z.B. Geschäftsgründer/-in und sind auf der Suche nach einem günstigen Ladenlokal in der Rheiner Fußgängerzone? Dann können Sie an ausgewählten Standorten vergünstigte Flächen von der Stadt Rheine für max. zwei Jahre anmieten. Ihre Vorteile auf einen Blick:
Sprechen Sie uns gerne an!
Wer kann sich bewerben?
Interessierte Gründer/-innen und sonstige Nutzer/-innen können sich bei der EWG für Rheine mbH melden und ihre Ideen vorstellen. Dabei sind den Interessierten keine Grenzen gesetzt: gesucht werden neben neuen und innovativen Geschäftskonzepten auch alternative Nutzungen wie bspw. Direktverkäufe landwirtschaftlicher Produkte oder Repair-Cafés.
Besonders willkommen sind zudem frequenzbringende Angebote, wie Einzelhandels- und Gastronomie-Startups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, neue Angebote von Lieferservices oder Verteilstationen, Showrooms des regionalen Online-Handels, nicht störende Gewerbe oder kulturwirtschaftliche Nutzungen. Darüber hinaus kommen auch Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote sowie Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen) in Frage.